1.Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma Hinn Kft. (Ungarn). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird schon jetzt widersprochen. Abweichende Bedingungen entfalten nur dann Gültigkeit, wenn sie besonders vereinbart werden. Für die Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Bedingungen entfalten nur dann Gültigkeit, wenn sie besonders vereinbart werden. 
2. Angebote 
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Lieferungen im Rahmen der Verträge behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zustand nicht unzumutbar eingeschränkt wird. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Entwicklungsaufträge werden ausschließlich auf Basis des Pflichtenheftes (Technischen Beschreibung) bei der Auftragsbestätigung ausgeführt. Bei Bestellungen nach fremden Mustern setzen wir voraus, daß der Vertragspartner sich das Nutzungsrecht gesichert hat. Andernfalls stellt er uns von eventuellen Haftungsansprüchen bereits jetzt frei. Notwendige behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner zu beschaffen.  
3. Geheimhaltungsvereinbarung und Erfinderrechte 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei übermittelten oder sonst zugänglich gemachten Informationen, Daten, Unterlagen, Modelle, Muster etc. (geheimhaltungspflichtige Informationen) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenbarenden Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. An allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Rechte, insbesondere Urheber- und Eigentumsrechte, vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, nachgebildet oder Konkurrenzunternehmen zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für alle Entwicklungen, die Dokumentation, Software oder sonstige Entwicklungsunterlagen, die weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich gemacht werden dürfen. Es bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung unsererseits. Unabhängig vom Zeitpunkt und Grund der Beendigung eines Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, das Originalprodukt sowie alle Kopien und Teilkopien der Software sowie die Dokumentation und sonstige in druckschriftlicher Form überlassenen Unterlagen an uns zurückzugeben. Software, die auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Dritten zur Verfügung stehen, sind unverzüglich und vollständig zu löschen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf unsere Aufforderung hin schriftlich zu bestätigen, daß er keine Kopien oder Teilkopien behalten oder weitergegeben hat und gespeicherte Software vollständig gelöscht worden ist. Bei Entwicklungsaufträgen verpflichten wir uns, Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen usw. sowie mitgeteilte Kenntnisse und Erfahrungen des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners bekannt zu geben. Für die Lieferung von Standard-Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Sämtliche durch die Auftragsentwicklung neuerworbenen Kenntnisse des Vertragspartners sind urheberrechtlich geschützt. 
4. Kundenspezifische Entwicklungen 
Auch dann, wenn der Entwicklungsauftrag mit Bezahlung einmaliger Entwicklungskosten vereinbart wurde, erwirbt der Vertragspartner keine Rechte an der Entwicklung. Er erhält im Rahmen des vereinbarten Pflichtenheftes einen maßgeschneiderten Prototypen und darf das Produkt in beliebiger Stückzahl vertreiben. Wir behalten uns Nachfertigung, Weiterentwicklung und Änderung des Produktes vor. Dritten darf das entstandene Produkt mit einem Preisaufschlag angeboten und verkauft werden. Der Preisaufschlag wurde in der Regel bereits im Angebot dem Vertragspartner bekannt gemacht. 
5. Vergütung 
Die Angebotspreise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie sind nach bestem Wissen ermittelt und, falls nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, als ca.-Werte zu verstehen. Die Angebotspreise verstehen sich ab Lager Tatabánya zuzüglich Versandkosten (Verpackung, Fracht, Versicherung usw.). Es gilt der am Fälligkeitstag (Tag der Übergabe der Ware, Tag der Abnahme) gültige Mehrwertsteuersatz. Erhöhen sich die bei Vertragsabschluß zugrundegelegten Kosten um mehr als 20%, dann können wir auch bei fester Preisvereinbarung eine angemessene Preisanpassung verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, sich verzögert. Wird die Preisanpassung nicht gewährt, sind beide Seiten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die bisherigen Leistungen sind zu vergüten. 
6. Zahlungen 
Zahlungen haben innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung der Rechnung mit 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Vereinbarte Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen werden auch bei fehlender Rechnung entsprechend der Beauftragung zum vereinbarten Termin fällig. Verzugszinsen werden mit 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der EZB pro Jahr berechnet, mindestens jedoch 9% pro Jahr. Für die zweite und jede weitere Mahnung sind wir berechtigt, pauschal EUR 5,00 für jede Mahnung als Mahnkosten zu verlangen. Zahlungen werden zunächst auf entstandene Kosten und dann auf die älteste Schuld angerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht, außer bei unbestrittenen oder bereits rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, wird ausgeschlossen. 
7. Auslieferung und Lieferzeit 
In allen Fällen wird ab Lager Tatabánya/Ungarn per Lieferdienst ausgeliefert. Lesen Sie hierzu mehr unter dem Abschnitt "Lieferservice" unserer Homepage. 
Vereinbarte Lieferzeiten sind, mangels anderer Vereinbarung, ca.-Fristen und beginnen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Werden vom Vertragspartner Änderungen des Pflichtenheftes verlangt oder wird der Auftrag aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, verzögert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, im letzteren Fall mindestens um die Dauer der Verzögerung. Die damit einhergehenden zusätzlichen Kosten sind zu erstatten. Bei höherer Gewalt, sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen, wie z.B. Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, bei behördlichen Eingriffen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Können wir die vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist aus anderen Gründen nicht einhalten, so hat der Vertragspartner uns schriftlich in Verzug zu setzen und eine der Art und dem Umfang der Leistung entsprechende Nachfrist zu gewähren. Werden Gegenstände geliefert, erfolgt der Versand ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Sind Waren von uns aufgrund Vereinbarung beim Vertragspartner abzuholen, so trägt die Gefahr der Vertragspartner. Diesem ist es freigestellt, die Gefahr zu versichern. Bei Transportschäden hat der Vertragspartner unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme beim Lieferanten/Spediteur zu veranlassen. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Wird der Versand aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt binnen zwei Wochen nach Anzeige der Bereitschaft zum Versand, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens 0,5% des Rechnungsbetrags pro Monat, zu verlangen, sofern nicht der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist. Der Ersatz weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 
8. Rücktritt vom Vertrag 
Außer in den o.g. Fällen der Verzögerung und mangelnder Selbstbelieferung behalten wir uns den Vertragsrücktritt in folgenden Fällen vor: Verletzung der Sorgfaltspflichten gegenüber der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware; falsche Angaben zur Kreditwürdigkeit oder Person des Vertragspartners, sofern sie sich auf für die Beurteilung bedeutungsvolle Tatsachen beziehen; angestrebte Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen den Vertragspartner oder persönlich haftenden Gesellschafter; Scheck- oder Wechselproteste. Storniert der Vertragspartner seinen Auftrag oder verweigert er die Annahme aus Gründen, die er zu vertreten hat, sind wir, sofern wir nicht auf Erfüllung bestehen, berechtigt, anstelle Schadensersatz wegen Nichterfüllung ohne weiteren Nachweis Stornokosten in Höhe von 10% des Auftragwerts zu verlangen. Neben den Stornokosten sind die speziell für den Auftraggeber geleistete Arbeit und bereits angefertigte Gegenstände zu vergüten. Nach vollständiger Zahlung aller Verbindlichkeiten können diese auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. 
9. Eigentumsvorbehalt 
Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung unserer gesamten Rechnungen gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an den gelieferten Sachen vor. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Veräußerung bei Vorabtretungen sind nicht gestattet. Der Vertragspartner ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, die Waren bereits vor der vollständigen Zahlung an Dritte weiter zu veräußern. Das Veräußerungsrecht kann jederzeit widerrufen werden. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts zu unserer Ware zum Rechnungswert der anderen Waren zu. Geht das Eigentum kraft Gesetzes (Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Veräußerung, o.ä.) über, tritt der Vertragspartner schon jetzt seine zukünftigen Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft gegen den Eigentumserwerber in Höhe aller unserer noch offenen Forderungen an uns ab. Für den eventuellen Übersicherungsbetrag, der 25% übersteigt, erfolgt Freistellung. Auf Verlangen hat der Vertragspartner für die Vorbehaltsware eine Versicherung gegen Feuer, Wasser und Diebstahl abzuschließen und die Kosten hierfür zu tragen. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns bereits abgetreten, wir nehmen die Abtretung an. 
10. Gewährleistung 
Rügen für offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel sind sofort nach Erkennen oder Bekanntwerden, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen. Wir geben auf alle unsere Produkte 3 Jahre Gewährleistung. Grundsätzlich muß uns die Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Auf Verlangen ist die Ware zurückzusenden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen von mindestens zwei Nachbesserungen oder der Ersatzleistung kann Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangt werden.
Innerhalb der Gewährleistungszeit werden Reparaturleistungen (nach Einsendung zu uns) von uns kostenfrei übernommen. Voraussetzung hierfür ist ggbfl. eine wenigstens halbjähriche Wartung durch einen von uns vorgeschlagenen Fachbetrieb. Die Gewährleistungspflicht entfällt bei fehlender Wartung, Überprüfung, bei Fremd-Wartung, -Reparatur, -Ersatzteilen, unsachgemäßer Bedienung und Schäden durch Fremdeinwirkung. 
11. Haftung 
Vertragliche Schadenersatzansprüche, die auf einer Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sowie Schadenersatzansprüche aus Verzug oder Delikt sind auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten beschränkt. Für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf Ersatz des typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art vorhersehbaren Schadens. Sofern nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, haften wir für einfache Erfüllungsgehilfen grundsätzlich nicht. Erwächst dem Vertragspartner wegen einer von uns nach den Absätzen 1 und 2 haftbaren Verzögerung Schaden, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% vom Wert des verspätet gelieferten Teils der Ware, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. 
Regressansprüche aus Folgeschäden durch Softwarefehler sind grundsätzlich ausgeschlossen. 
Handelt es sich bei dem gelieferten Produkt um eine Referenzanlage, so entfällt jeglicher Schadenersatzanspruch dessen Ursache mit der Neuartigkeit des Produktes einhergeht. Um eine Referenzanlage (oder Pilotprojekt) in diesem Sinne handelt es sich, wenn das Projekt gewisse Vorzeigebedeutung hat und in diesem Zusammenhang ein angemessener Rabatt vereinbarte wurde. 
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tatabánya/Ungarn. 
13. Sonstige Vereinbarungen 
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für die eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden können. 
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