Wozu dient das Kfz-Kennzeichen?

Leider ist es so, dass es noch immer ein unvollständiges Verständnis von Kfz-Kennzeichen und deren Erkennung gibt. Meist wird das Kfz-Kennzeichen mit Halterermittlung und Bußgeldbehörde assoziiert. Zugegeben, als die ersten Kennzeichen eingeführt wurden, geschah dies zur Halterermittlung, um beispielsweise Fahrerflucht zu bestrafen. Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Automobil befestigt.

Heutzutage ist das Nummernschild jedoch ebenso häufig Identifikationsmedium, nicht um den Halter, sondern um das Fahrzeug selbst identifizieren zu können. Das Kennzeichen dient also als Erkennungsmerkmal für den fahrbaren Untersatz. Ob zur Gewichtsermittlung bei Lieferungen per Lkw oder zur Feststellung von Ein- und Ausfahrtszeitpunkt für die Park-/Stellplatzreservierung, das Kfz-Kennzeichen steht stellvertretend für das Fahrzeug und nicht mehr nur für den Halter.

In vielen Industrieanlagen wird heutzutage das Kennzeichen gescannt, natürlich nicht um den Halter zu ermitteln, sondern um das Fahrzeug zu identifizieren. Preise sind nicht vom Halter abhängig sondern von der Standzeit eines Fahrzeugs auf dem Gelände/Parkplatz/Stellplatz etc. In anderen Fällen wird das Fahrzeug gewogen. Um das Netto-Gewicht zu bestimmen, wird das Leergewicht vom Voll-Gewicht abgezogen, hierfür reicht als Identifikation das Kfz-Kennzeichen aus. Der Name des Halters ist vollkommen irrelevant.

Wozu also Kfz-Kennzeichenerkennung?

Damit ist es schon klar, Kfz-Kennzeichenerkennung dient stets der Automatisierung. Das Kennzeichen wird mittels Kamera und Software automatisiert erkannt und in der jeweiligen Anlagensoftware weiterverarbeitet, um den Preis zu bestimmen oder um Ein- und Ausfahrt zu steuern.

Kfz-Kennzeichenerkennung ist nicht dazu da, um den Halter zu ermitteln, weder automatisiert noch manuell. Das Protokoll der Kfz-Kennzeichenerkennung dient nicht dazu im Nachhinein irgend einen Halter aufspüren zu können, sondern vielmehr um den einwandfreien Ablauf der Automatisierung überprüfen zu können.

Will Ihnen jemand eine Kfz-Kennzeichenerkennung verkaufen, um später den Halter ermitteln zu können, dann führt in aller Regel der Verkäufer etwas anderes im Schilde. Im harmlosesten Fall will er Ihnen einfach etwas verkaufen, was Sie in Wahrheit nicht benötigen.

Kennzeichenhalter ermitteln ist nur im Notfall gestattet

Es müssen triftige Gründe vorliegen, damit man erfährt, auf wen ein Auto bzw. ein sonstiges Kraftfahrzeug zugelassen wurde. Natürlich haben die Behörden hier einfacheres Spiel als Privatpersonen.

Die Frage „Wem gehört ein Kfz Kennzeichen?“ kann in Deutschland beantwortet werden, indem man eine Anfrage an eine offizielle Stelle (Polizei, Kraftfahrt-Bundesamt oder Zulassungsstelle) stellt. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Aus Gründen des Datenschutzes ist eine solche Halterabfrage jedoch nur möglich, wenn das Anliegen im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Belangen steht.

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