Immer wieder höre ich von Kunden, dass sie von Schrankenerrichtern darauf aufmerksam gemacht wurden, dass man nichts an den Schrankenbalken montieren dürfe. Manchmal wird von diesen "Fachleuten" empfohlen, die Kamera für die Kennzeichenerkennung doch seitlich an einen Mast zu hängen, das wäre besser, würde behauptet.

Die kurze Antwort lautet: Selbstverständlich darf man etwas an den Schrankenbalken montieren und für die Erkennungszuverlässigkeit ist natürlich die Position in Fahrtrichtung besser als jede seitlich positionierte Kamera!

Im Angebot der Schrankenhersteller gibt es eine Vielzahl von Zubehör was angeschraubt werden darf, nicht nur deshalb kann man natürlich auch eine leichtgewichtige Kamera montieren, sofern sie nicht abfällt.

Außerdem sollte sie die vielen Auf-Zu-Bewegungen natürlich auch aushalten, aber das ist eine andere Sache.

Eine Einschränkung ob und welche Dinge an ein Tor oder einen Schrankenbalken montiert werden dürfen, gibt es seitens Gesetzgeber nicht!

Somit ist das Thema eigentlich schon erledigt, aber ich möchte durchaus auf Sicherheitsaspekte eingehen.

Es gibt natürlich Richtlinien bezüglich Anforderungen an die Sicherheit von Schranken und Tore, dies soll hier nicht verschwiegen werden, es hat aber mit der Kamera an sich nichts zutun.

Geltende Sicherheitsvorschriften (siehe EN13241-1, EN12978) regeln wie kraftbetätigte Tore und Schranken abgesichert werden müssen, damit z.B. keine Personen eingequetscht werden können. Dabei wird ein Unterschied gemacht, ob es sich um eine Türe (für Personen) oder um ein Tor/Schranke (für Fahrzeuge) handelt. Bei Toren und Schranken ist es ausreichend, wenn eine Sicherheitseinrichtung vorhanden ist, wie eine Lichtschranke und/oder eine Induktionsschleife zur Anwesenheitserkennung von Personen und/oder Fahrzeugen, und diese zuverlässig den Schrankenbalken oder das Torblatt zum sofortigen Stillstand oder zur Rückwärtsbewegung bringt.

Alternativ zu dieser Einrichtung kann auch eine Kraftbegrenzung zum Einsatz kommen. Manche Schranken besitzen eine Stromregelung zur Begrenzung der Anpresskraft (nur bei Gleichstrommotoren möglich). Dies führt dazu dass selbst wenn eine Person eingequetscht werden würde, diese Quetschkraft nicht gefährlich ist und zu gering um eine ernsthafte Verletzung zu verursachen. Nun ist es jedoch bei Schranken problematisch, da ein Fahrradfahrer mit durchaus hoher Geschwindigkeit auf eine sich schließende Schranke auffahren könnte und dies natürlich dann schon eine Verletzungsgefahr darstellt.

Diese Situation kann nur zuverlässig verhindert werden, wenn ein separater Weg für Personen und Fahrradfahrer eingerichtet wird und dies gut sichtbar kenntlich gemacht wird. Der Schrankenbereich ist dann für Personen tabu, auch dies sollte gut sichtbar ausgeschildert werden. Zusätzlich empfehlen wir trotzdem eine Lichtschranke (oder Laserscanner) einzubauen, welche die Schranke anhält wenn eine Person (z.B. ein Kind) in den Schließbereich tritt.

Zusammenfassung:

- Hängen Sie an den Schrankenbalken was auch immer Sie für richtig halten, solange dies den Schrankenmotor nicht überlastet.

- Für Personen (inkl.Fahrradfahrer) einen separaten Durchgang schaffen und dies auch gut sichtbar kenntlich machen.

- Die Schranke muss eine Sicherheitseinrichtung besitzen, welche eine Kollision des Balkens mit einer Person oder eines Fahrzeugs verhindert.

Für Fragen und Anregungen stehe ich gerne zu Verfügung, eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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