SWR-Bericht: "Massenhafter Abgleich von Autokennzeichen teilweise verfassungswidrig"

Der SWR berichtete am 5.Feb.2019 über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenerfassung auf öffentlichen Straßen. Der Bericht ist auf der SWR-Webseite unter folgendem Link verfügbar.

SWR-Bericht zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fahndung durch automatischen Abgleich von Autokennzeichen auf öffentlichen Straßen

Darin heißt es weiter: "Auf der Suche nach Kriminellen nutzen viele Bundesländer automatische Kennzeichen-Scanner. Erlaubt ist das laut Verfassungsgericht aber nur bei besonderen Straftaten. Entsprechende Vorschriften in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind laut einem Urteil teilweise verfassungswidrig."

Das Vorgehen der Landesverwaltungen widerspricht so offensichtlich gegen geltendes Datenschutzrecht, hier wurde offensichtlich nur auf eine Klage gewartet um auszuloten, was geht und was nicht. Leser unserer Webseite wissen, dass es eine Informationspflicht gegenüber den Fahrzeugführern gibt, wenn das Kennzeichen automatisch gelesen wird.

Mehr dazu erfahren Sie unter: https://www.hinn.eu/de/blog-de/196-datenschutz-eu-dsgvo-de-de

und noch mehr Infos unter: https://www.hinn.eu/de/aktuelles-de-de/gesetze-de-de

Unterm Strich lässt sich sagen, es ist relativ überschaubar und klar, wie eine automatische Kennzeichenerkennung auf privaten Flächen eingesetzt werden kann. Auf öffentlichen Straßen sieht die Sache etwas komplizierter aus, denn die gehört schließlich den Steuerzahlern und nicht den Verwaltungsbeamten.

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